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Antrag "Ratsbegehren"

Antrag zur Gemeinderatssitzung vom 15. Mai 2017 


Sehr geehrter Herr Bürgermeister, 

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates, 

um die relativ komplexe Fragestellung eines möglichen Bürgerentscheids etwas zu entschärfen, sollten wir ein Ratsbegehren zur Ergänzung durchführen. Eine mögliche Fragestellung könnte lauten: 


Sind Sie für die Durchführung eines wiederkehrenden Wochenmarktes in Grub am Forst zweimal im Monat?“ 


Finanzierungsvorschlag: 

Zusätzlich zur Durchführung eines Bürgerentscheides dürften keine zusätzlichen Kosten (außer innerhalb der Verwaltung) entstehen. 

Zur Begründung des Antrags: 

Nicht wenige Unterzeichner des Bürgerbegehrens haben sich für einen Markt in Grub aussprechen wollen, jedoch wäre ihnen der Standort womöglich egal. Dies resultiert sicherlich auch aus einer einseitigen Berichterstattung und der damit einhergehenden einseitigen Vereinfachung der Dinge. 

Grundsätzlich gibt es zwei Positionen: Für den Markt oder gegen den Markt. So denkt ein Großteil der Bürger. So ist es aber nicht. Denn kein Mitglied des Gemeinderats (=GRM), der für die örtliche Verlegung des Marktes vom Feuerwehrhaus weg an einen anderen Standort votiert hat, ist doch gegen den Markt an sich. Viele dieser elf GRM sind mit ihren Familien regelmäßige Kunden des Marktes und ebenfalls einige von diesen Räten haben mit Vereinigungen/Vereinen auch schon die Bewirtung des Marktes im „Marktcafe“ übernommen. Also haben wir es bei den „Marktgegnern“ mit gar keinen so großen Ignoranten zu tun, wie allgemeinhin behauptet wird. Und viel besser noch, sie sind gar keine Marktgegner! 

Mit dem Ratsbegehren soll dem Wähler vor Augen geführt werden, dass es beim Bürgerbegehren bzw. dem Bürgerentscheid nicht um „Markt - ja oder nein“ geht, sondern es soll verdeutlicht werden, dass das Bürgerbegehren grundsätzlich auf den Standort Rathaus abzielt. 

Wir bitten den Antrag auf die Tagesordnung der Mai-Sitzung des Gemeinderats aufzunehmen. Hier soll eine Abstimmung herbeigeführt werden. Sollte das Bürgerbegehren zurückgenommen werden oder überflüssig werden, so ist auch das Ratsbegehren zurückzuziehen. 


Mit freundlichen Grüßen 

Stefan Rose